Sportliche Vereinigung Gartow e.V.

 Ehrenrat


März 2015: Erstmals wird ein Ehrenamt nach der zuvor beschlossenen Satzung gewählt. Der Ehrenrat ist für Disziplinarmaßnahmen und Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern zuständig. Er besteht aus drei bis fünf Personen, die von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt sind. Gerhard Sprockhoff / Anna Schlüsselburg / Gudrun Robohm / Tanja Järnecke / Rudolf Klemz.

März 2018: Gerhard Sprockhoff / Helga Griese / Gudrun Robohm / Tanja Järnecke / Rudolf Klemz.

August 2021: Gerhard Sprockhoff / Helga Griese / Gudrun Robohm / Brunhilde Reinecke / Rudolf Klemz.

April 2024: Gerhard Sprockhoff / Helga Griese / Gudrun Robohm / Brunhilde Reinecke / Rudolf Klemz.
 



Ehrungsordnung

§ 1 Grundsätze

   Mitglieder, die sich in besonderer Weise für den Verein eingesetzt oder besondere sportliche Leistungen
   vollbracht oder durch jahrelange Zugehörigkeit zum Verein ihre Verbundenheit gezeigt oder besondere
   gesellschaftliche Verdienste erworben haben, können vom Verein geehrt werden.

 

§ 2 Ehrungen und Auszeichnungen aus vereinsbezogenen Anlässen

   2.1 Für vieljährige ununterbrochene Mitgliedschaft erfolgt eine Ehrung mit einer Verdienstnadel in
   Verbindung mit einer Ehrenurkunde:
   a) für 25 Jahre Mitgliedschaft: Bronze
   b) für 40 Jahre Mitgliedschaft: Silber
   c) für 50 Jahre Mitgliedschaft: Gold
   d) für längere Zeiträume erfolgt ab 60 Jahre Mitgliedschaft in 5-Jahres-Schritten eine weitere Würdigung
   durch Übergabe eines Präsents.
  
  
2.2 Für besondere sportliche Leistungen bei Wettkämpfen, an denen die/der Aktive für die SV Gartow
   teilgenommen hat, kann die Verdienstnadel unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft vorzeitig als
   Auszeichnung zuerkannt werden.
  
  
2.3 Für besonderes gesellschaftliches Engagement kann ein Vereinsmitglied auch vom Verein mit einem
   Präsent gewürdigt werden.

 

§ 3 Ehrungen aus persönlichen Anlässen
   Vereinsmitglieder können zu besonderen persönlichen Anlässen eine Ehrung durch den Verein erhalten.
   3.1 Anlässe können Ehejubiläen sein wie Eheschließung, Silberhochzeit (25 J.), goldene Hochzeit (50 J.),
   diamantene Hochzeit (60 J.) sowie andere Ehejubiläen im Abstand von weiteren 5 Jahren.
  

3.2 Anlässe können runde Geburtstage sein. Der Vorstand entscheidet in diesen Fällen, ob ein Präsent
   übergeben wird und welcher Art es ist.
  

3.3 Anlässe können auch erfolgreiche Prüfungen im schulischen Bereich (z.B. Abitur, Examen) oder
   beruflichen Bereich (Gesellen- oder Meisterprüfung) sein.
  

3.4 Anlässe können auch Verdienste sein, die außerhalb des Vereins im Rahmen des bürgerschaftlichen
   Engagements durch ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden.
  

3.5 Im Todesfall wird in der Regel durch einen Nachruf in der Vereinszeitung des Mitglieds gedacht. Ob und
   in welcher Weise eine darüber hinaus gehende Trauerbekundung z.B. bei Vorstandsmitgliedern,
   Abteilungs- oder Übungsleiter/innen erfolgt, entscheidet der Vorstand.

 

§ 4 Ehrenmitgliedschaft
   4.1 Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstands Personen, die sich um die Förderung
   des Vereins in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
  

4.2 Handelt es sich um Mitglieder, die als Vorsitzende/r besonders verdienstvoll gewirkt haben, kann die
   Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands diese Person zur/zum Ehrenvorsitzenden ernennen.
  

4.3 Beide Formen der  Ehrenmitgliedschaft werden mit einer Ehrenurkunde bestätigt und verleihen der
   Person den Status der Beitragsfreiheit.

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung tritt am 14.03.2016 in Kraft.

 

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